Wann ist eine VDI 6022 Inspektion erforderlich?

September 3, 2026 •

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VDI 6022 Inspektion erforderlich

Wann ist eine VDI 6022 Inspektion erforderlich?

Wann eine VDI 6022 Inspektion erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab: von der Inbetriebnahme einer neuen raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) über regelmäßige, normativ festgelegte Wiederholungsprüfungen bis hin zu außerplanmäßigen Anlässen wie Beschwerden oder baulichen Veränderungen – unabhängig davon, ob es sich um ein Hotel, ein Restaurant, eine Klinik oder ein Bürogebäude handelt. Viele Betreiber wissen jedoch nicht genau, ab wann die Pflicht greift und wie oft die Prüfung wiederholt werden muss. Als Fachbetrieb aus Bonn erklären wir bei Air Clean Milea in diesem Artikel, wann eine VDI 6022 Inspektion erforderlich ist und welche Faktoren die Prüfintervalle beeinflussen.

Wann ist eine VDI 6022 Inspektion erforderlich? Die wichtigsten Auslöser

Grundsätzlich ist eine VDI 6022 Inspektion in mehreren Situationen erforderlich – nicht nur zu festen Terminen, sondern auch anlassbezogen.

Vor der Inbetriebnahme einer neuen Anlage

Jede neu installierte oder grundlegend modernisierte RLT-Anlage muss vor der Inbetriebnahme hygienisch geprüft und freigegeben werden. Damit wird sichergestellt, dass Montage und Erstreinigung normgerecht erfolgt sind.

Im Rahmen regelmäßiger Wiederholungsprüfungen

Die VDI 6022 sieht wiederkehrende Inspektionen in festen Intervallen vor. Die genaue Häufigkeit hängt von der Nutzungskategorie des Gebäudes und der Kritikalität der versorgten Räume ab.

Nach baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderungen

Wird eine Anlage erweitert, umgebaut oder ändert sich die Nutzung der versorgten Räume – etwa von Büro- zu Praxisflächen – ist eine erneute Hygienebewertung notwendig.

Bei Auffälligkeiten im laufenden Betrieb

Geruchsbelästigungen, Beschwerden von Mitarbeitern oder Gästen, sichtbare Feuchtigkeitsschäden oder ein längerer Stillstand der Anlage sind klare Signale für eine außerplanmäßige Inspektion.

Prüfintervalle nach VDI 6022 im Überblick

Die konkreten Intervalle richten sich nach der Einstufung der Anlage und der Sensibilität der versorgten Nutzung. Als grobe Orientierung gilt:

  • Hochsensible Bereiche (z. B. Kliniken, OP-Bereiche, Pflegeeinrichtungen): jährliche Inspektion
  • Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelbetriebe: in der Regel alle 1–2 Jahre, oft kombiniert mit der VDI-2052-Prüfung der Küchenabluft
  • Bürogebäude und allgemeine Gewerbeflächen: meist alle 2–3 Jahre

Diese Werte dienen als Orientierung; die verbindlichen Intervalle sollten für jede Anlage individuell anhand des Hygieneplans und der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Die genauen technischen Anforderungen und den vollständigen Anwendungsbereich der Richtlinie können Sie direkt bei der offiziellen VDI-Richtlinienübersicht zur VDI 6022 einsehen.

Wer ist für die Einhaltung der Prüfpflicht verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Anlage – unabhängig davon, ob dieser Eigentümer, Facility Manager oder Mieter mit Betreiberpflichten ist. Der Betreiber muss:

  • die Einhaltung der Prüfintervalle sicherstellen
  • Inspektionsberichte lückenlos dokumentieren und aufbewahren
  • festgestellte Mängel zeitnah beheben lassen

Diese Pflichten gelten unabhängig von der Gebäudegröße und betreffen sowohl große Hotelketten als auch einzelne Gastronomiebetriebe oder Arztpraxen.

Was passiert bei einer VDI 6022 Inspektion?

Ein Hygienefachplaner prüft die Anlage systematisch: Ansaugbereiche, Filter, Kanalnetz, Wärmetauscher, Befeuchter und Luftauslässe werden auf Verschmutzung, Feuchtigkeit und mikrobielle Belastung untersucht. Bei Bedarf werden zusätzliche Messungen und Abstriche durchgeführt.

Das Ergebnis ist ein dokumentierter Bericht mit klarer Bewertung und, falls erforderlich, konkreten Empfehlungen für Reinigung oder Instandsetzung. Einen ausführlichen Überblick über den genauen Ablauf finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Hygieneinspektion nach VDI 6022.

Folgen einer versäumten oder verspäteten Inspektion

Wird die vorgeschriebene VDI 6022 Inspektion versäumt, drohen mehrere Risiken. Neben gesundheitlichen Gefahren für Nutzer der Räume – etwa durch Schimmelsporen oder Legionellen – kann es bei Schadensfällen zu Haftungsproblemen kommen, wenn nachgewiesen wird, dass die Prüfpflicht nicht erfüllt wurde.

Auch gegenüber Versicherungen, Gesundheitsämtern oder im Rahmen von Zertifizierungen kann ein fehlender oder veralteter Inspektionsbericht zu Problemen führen – bis hin zu Bußgeldern oder Auflagen zur Anlagenstilllegung.

Eine termingerechte Inspektion ist daher nicht nur eine hygienische, sondern auch eine wirtschaftliche und rechtliche Absicherung für den Betreiber.

So behalten Sie den Überblick über Ihre Prüftermine

Um keinen Inspektionstermin zu verpassen, empfiehlt sich ein strukturierter Wartungsplan mit klar definierten Intervallen je Anlage. Sinnvoll sind dabei:

  • ein zentrales Register aller RLT-Anlagen mit letztem Prüfdatum
  • automatische Erinnerungen vor Ablauf der Prüffristen
  • die Kombination von VDI-6022- und VDI-2052-Prüfungen bei gastronomischen Objekten, um Anfahrten und Kosten zu bündeln

Ein erfahrener Dienstleister kann diesen Prozess für Sie übernehmen und sorgt dafür, dass alle Fristen zuverlässig eingehalten werden.

Air Clean Milea – zuverlässiger Partner für VDI 6022 Inspektionen in Bonn

Air Clean Milea unterstützt Hotels, Restaurants, Kliniken und Gebäudeverwalter im Raum Bonn dabei, den Überblick über ihre Prüfpflichten zu behalten. Wir führen die VDI 6022 Inspektion normgerecht durch, dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar und beraten Sie zu passenden Prüfintervallen für Ihre individuelle Anlage.

Zusätzlich übernehmen wir auf Wunsch die Reinigung und Wartung Ihrer RLT-Anlage sowie die Prüfung von Küchenabluftanlagen nach VDI 2052 – aus einer Hand.

Jetzt Prüftermin anfragen

Sie sind sich nicht sicher, ob für Ihre Anlage aktuell eine VDI 6022 Inspektion erforderlich ist? Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihre Situation und erstellen Ihnen einen passenden Prüfplan. Schreiben Sie uns an office@airclean-milea.de oder rufen Sie uns an unter 0157 59 29 27 29.

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